Die externe Schulevaluation an der Aargauer Volksschule

1. Ziele und Funktionen der externen Schulevaluation
Die externe Schulevaluation hat den Auftrag, die Qualität der Schulen aus einer unabhängigen Perspektive heraus zu erfassen und zu beurteilen. Dabei steht nicht die einzelne Lehrperson, sondern die Schule als Ganzes, d.h. als geführte Organisationseinheit, im Vordergrund. Die Schulen sollen Impulse erhalten, um die Schul- und Unterrichtsqualität zu festigen und weiter zu entwickeln (Entwicklungsfunktion). Gleichzeitig kann durch die externe Schulevaluation aufgezeigt werden, wieweit die Schule die geltenden Qualitätsanforderungen zu erfüllen vermag (Rechenschafts- und Kontrollfunktion).

2. Die externe Schulevaluation als Ergänzung des schulinternen Qualitätsmanagements
Die externe Schulevaluation versteht sich als Teil eines ganzheitlichen Qualitätsmanagements, das auch schulinterne Prozesse zur Qualitätssicherung und -entwicklung umfasst, wie beispielsweise schulinterne Evaluationsprojekte, kollegiales Feedback, Rückmeldungen von Schülerinnen und Schülern oder Verfahren zur Beurteilung der Unterrichtsqualität durch die Schulleitung. Dem Zusammenspiel zwischen internen und externen Elementen eines Qualitätsmanagements muss dabei besondere Beachtung geschenkt werden: Es gilt als Voraussetzung dafür, dass die externe Schulevaluation die erwarteten Funktionen erfüllen kann.
Gemeinsame Kriterien
Es werden Bewertungsinstrumente mit transparenten Kriterien und Indikatoren verwendet, die sowohl in der internen wie auch in der externen Evaluation eingesetzt werden können.
Einbezug von Selbstevaluationsergebnissen
Die Selbstevaluationsergebnisse der Schulen werden wo möglich in der externen Schulevaluation berücksichtigt. Grundsatz: Datenerhebungen, die von der Schule selber durchgeführt wurden (z. B. Elternbefragungen), werden in die externe Schulevaluation einbezogen.
Metaevaluation
Bei einer Evaluation des Qualitätsmanagements wird u.a. die Qualität der internen Evaluationen evaluiert («Metaevaluation»): Es wird untersucht, ob die schulintern durchgeführten Evaluationen sachgerecht realisiert wurden und ob die daraus gewonnenen Entwicklungshinweise zur Verbesserung der Schul- und Unterrichtsqualität wirksam umgesetzt wurden.

Gewinnbringende Funktionen
Welches ist der spezifische Gewinn, den die externe Schulevaluation für die Einzelschule bringen kann?
Beurteilung der Schule als Ganzes
Die externe Schulevaluation ist ausgerichtet auf eine Beurteilung der Schule als Ganzes: schulinstitutionelle, schulorganisatorische, schulkulturelle Eigenheiten; Trends und Tendenzen, welche für die Schule typisch sind. Sie nimmt keine Personalbeurteilung vor, sondern anonymisiert die personenbezogenen Evaluationsergebnisse. Diese Abgrenzung ist wichtig, weil die Funktion der Lehrpersonenbeurteilung einer anderen Instanz innerhalb des Systems zugeordnet ist, nämlich der Schulleitung. Diese Aufgabe soll durch die externe Evaluation nicht «konkurrenziert» werden. Einzig bei der Feststellung von gravierenden Defiziten wird dieAbgrenzung zur Personalbeurteilung partiell aufgehoben.
Erkennen von blinden Flecken
Es können Eigenheiten und Schwachstellen der Schule aufgedeckt werden, die dem Insider-Blick von Schulleitung und Kollegium – auch bei installierten Feedback- und Selbstevaluationsprozessen – verborgen
bleiben oder nicht offiziell thematisiert werden.
Offene Benennung von Defiziten
Die unabhängigen, unvoreingenommenen Beobachtungen und Befragungen stellen sicher, dass gravierende Qualitätsdefizite der Schule gegenüber «ungeschönt» aufgedeckt und verbessert werden.
Standortbestimmung für die Schule
Die externe Schulevaluation verschafft der Schule eine datengestützte Standortbestimmung zum Zustand der Schule als Ganzes (Schulprofil) oder zu einem ausgewählten Entwicklungsthema (Fokusevaluation). Dank dem Einblick der Evaluatorinnen und Evaluatoren in andere Schulen kann das Wissen um den Entwicklungsstand vergleichbarer Schulen in die Standortbestimmung einfliessen. Die Schule erfährt, wo im Vergleich mit anderen Schulen ihre besonderen Vorzuge sind und wo ihr Verbesserungspotenzial liegt.

3. Abgrenzung zur kantonalen Schulaufsicht und -beratung

Die beiden Hauptfunktionen, die Rechenschaftslegung und die Entwicklungsunterstützung rücken die externe Schulevaluation in die unmittelbare Nähe zu zwei anderen Aufgabenbereichen, die im kantonalen Bildungssystem angesiedelt sind: die Schulaufsicht und die Schulberatung.
Wegen der inhaltlichen Nähe zu diesen Aufgabenbereichen ist folgende Abgrenzung wichtig: Die Evaluation hat weder Anordnungs-, Durchsetzungs- und Steuerungsfunktionen, wie sie für die inspektorale Schulaufsicht typisch sind, noch einen Beratungsauftrag zur Unterstützung von Schulentwicklungsprozessen. Diese Abgrenzung ist wichtig, da andernfalls die Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit der Qualitätsdiagnose beeinträchtigt wird.

4. Die drei Elemente des Evaluationskonzepts
Die externe Schulevaluation setzt sich aus drei Elementen zusammen: Überprüfung der Grundfunktionen der Schule (Ampelevaluation), Erfassung und Beurteilung des schultypischen Profils (Schulprofilevaluation) sowie Fokusevaluation entlang eines ausgewählten Themenschwerpunkts. Die drei Evaluationselemente, die sowohl das Vorgehen als auch den Evaluationsbericht prägen, sind mit Blick auf die beiden Hauptfunktionen unterschiedlich ausgerichtet: Die Ampelbeurteilung erfüllt in erster Linie die Rechenschaftsfunktion. Die Fokusevaluation versteht sich als Unterstützung im Entwicklungsprozess. Das dritte Element, die Profilerfassung und -beurteilung, liegt im Schnittbereich der beiden Funktionen und nimmt die spezifischen Besonderheiten der Schule für die Urteilsbildung mit ins Blickfeld. Die externe Schulevaluation im Kanton Aargau umfasst im Wesentlichen drei inhaltliche Schwerpunkte:
Evaluation der Grundfunktionen der Schule (Ampelevaluation)
Hier wird untersucht und berichtet, ob die Schule den grundlegenden Anforderungen – der «Funktionsfähigkeit» – zu genügen vermag.
Profilerfassung und -beurteilung der Schule (Profilevaluation)
Hier wird das Stärken-Schwächen-Profil der Schule erfasst und dargestellt.
Evaluation eines gewählten Entwicklungsschwerpunktes (Fokusevaluation)
Im Bereich der Fokusevaluation kann die Schule aus mehreren kantonalen Schulentwicklungsschwerpunkten ein Thema auswählen, zu dem sie eine differenzierte Standortbestimmung wünscht. Diese drei Evaluationsschwerpunkte finden ihren Niederschlag sowohl im Evaluationsprozess als auch im Evaluationsbericht. Am Schluss des Berichts werden Empfehlungen formuliert, die sich aus einer Zusammenfassung der Diagnose und Hinweisen zu Optimierungsmassnahmen zusammensetzen.

5. Die fünf Phasen der externen Schulevaluation
Der Ablauf der externen Schulevaluation lässt sich in fünf Phasen unterteilen:
1. Vorinformation der Schule
2. Vorbereitungsarbeiten der Schule und des Evaluationsteams
3. Datenerhebung vor Ort
4. Auswertung der Daten und Berichterstattung
5. Folgeaufgaben
Den einzelnen Phasen können Aktivitäten zugeordnet werden, die dem Evaluationsteam und den evaluierten Schulen als Orientierungspunkte für die Vorbereitung der Schulevaluation dienen.

6. Methoden und Verfahrender externen Schulevaluation
Die externe Schulevaluation setzt verschiedene qualitative und quantitative Methoden ein, um möglichst viele und aussagekräftige Daten zur Schulqualität zuverlässig zu erheben. Die wichtigsten Methoden, die zum Einsatz kommen, sind: Analyse von Dokumenten, Fragebogenerhebungen, Gruppen- und Einzelinterviews sowie Beobachtungen. Die Methoden werden abgestimmt auf die jeweiligen Adressatengruppen, auf das von der Schule gewählte Fokusthema und auf die Hypothesen, die auf Grund der jeweils vorliegenden Daten gebildet werden.
Analyse von Dokumenten
Bereits vor dem eigentlichen Evaluationsbesuch verschafft sich das Evaluationsteam ein erstes Bild der Schule, indem es die schriftlichen Unterlagen (z. B. das Schulportfolio, Dokumente zum gewählten Fokus) studiert, welche die Schulleitung zu Handen des Evaluationsteams zusammengestellt hat. Während der Evaluationstage kann ein Einblick in weitere Dokumente wie beispielsweise Sitzungsprotokolle, Personal- und Schülerdossiers und andere Unterlagen sinnvoll sein, selbstverständlich unter Wahrung der gebotenen Schweigepflicht.
Fragebogenerhebung
Ebenfalls vor dem Evaluationsbesuch werden Lehrpersonen, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern zu zentralen Aspekten der Schule schriftlich (paper & pencil) oder – je nach technischen Möglichkeiten der Schule –online befragt:
■ Die Lehrpersonen werden zum Arbeitsklima befragt.
■ Die Schülerinnen und Schüler werden zum Schul- und Unterrichtsklima befragt.
■ Die Eltern werden zur Schulorganisation, zur Informationspraxis der Schule sowie zur Betreuungsfunktion befragt.
Die quantitativen Resultate dienen dem Evaluationsteam als Hinweise darauf, wo aus Sicht der Befragten mögliche Stärken und Schwächen der Schule liegen. In den Gesprächen und Interviews vor Ort werden ausgewählte Ergebnisse der Vorbefragungen mit den verschiedenen Personengruppen vertiefend geklärt.
Gruppen- und Einzelinterviews
Während des Evaluationsbesuchs führt das Evaluationsteam verschiedene Einzel- und Gruppeninterviews. Im Vordergrund stehen dabei die verschiedenen Adressatengruppen, die als Akteure oder als Betroffene mit der Schule zu tun haben: Schulpflegerinnen und Schulpfleger, Mitglieder der Schulleitung, Hauswart (in Verbindung mit einem Schulhausrundgang), Gruppen von Lehrpersonen, Gruppen von Schülerinnen und Schülern, Elterngruppen (evtl. ergänzt mit Telefoninterviews), Sekretariatspersonen. Die Interviews werden entlang eines Leitfadens geführt. Sie beinhalten offene Fragestellungen. Zudem werden Resultate aus den schriftlichen Vorbefragungen zur Diskussion gestellt. Die Interviews dauern jeweils 30 bis 90 Minuten.

Ratingkonferenz
Die Ratingkonferenz ist ein spezielles Verfahren des Gruppeninterviews. Die Teilnehmenden (z. B. Lehrpersonen, Eltern) erhalten einen Kurzfragebogen mit sechs bis zwölf vorgegebenen Aussagen oder Fragen, die sie zuerst individuell einschätzen (Rating). Die Bewertung erfolgt aufgrund einer vorgegebenen Skala. Anschliessend werden die individuellen Bewertungen für alle Anwesenden sichtbar zusammengetragen. Auffälligkeiten in den Resultaten (z. B. hohe oder tiefe Einschätzungen, grosse Streuungen usw.) werden besprochen und erläutert, Gedanken zu möglichen Ursachen und Konsequenzen werden zusammengetragen. Dabei geht es nicht darum, Einigung zu erzielen, sondern die verschiedenen Meinungen in ihrer Breite zu erfassen.
Beobachtungen
Im Rahmen der Datenerhebungen vor Ort führt das Evaluationsteam Unterrichtsbesuche durch. Dabei geht es um die Erfassung spezieller Aspekte des Unterrichts (Unterrichtsklima, Umgang mit Heterogenität) mit dem Ziel, Tendenzen und institutionelle Einflussfaktoren der Schule sichtbar zu machen. Eine Individualbeurteilung von Lehrpersonen ist nicht vorgesehen; deshalb erhalten die Lehrpersonen im Anschluss an den Unterrichtsbesuch kein Feedback. Die Resultate aus den Unterrichtsbeobachtungen werden im Evaluationsbericht anonymisiert. Die Zeitfenster für die Unterrichtsbesuche sind im Evaluationsplan festgehalten. In der Regel gibt es für die Unterrichtsbesuchekeinen detaillierten Besuchsplan.
Weitere Beobachtungsdaten für die externe Schulevaluation ergeben sich aus verschiedenen anderen Beobachtungssequenzen, zum Teil abhängig vom gewählten Fokus. Beispiele sind: Beobachtungen von Konferenzen und Sitzungen; Besichtigung der Schulanlage und Infrastruktur auf einem Schulrundgang; Beobachtungen zum Schulklima auf dem Schulareal und im Schulhaus (Schulhausrundgang).

7. Evaluation der Unterrichtsqualität/Unterrichtsbesuche

Die Evaluation der Unterrichtsqualität ist für die externe Schulevaluation eine besondere Herausforderung: Sie steht angesichts des starken Einflusses, den die Lehrpersonen auf die Qualität des Unterrichts haben, in einem gewissen Spannungsverhältnis zum Evaluationsauftrag, der eine Beurteilung der Schule als Ganzes vorsieht. Trotz dieser Disparität werden imRahmen der externen Evaluation auch Unterrichtsbesuche gemacht, um – abgestützt auf die Beobachtungen – schulbezogene Trendaussagen zur Unterrichtsqualität zu ermöglichen. Auf eine Beurteilung des Einzelunterrichts wird verzichtet, zumal die Personalbeurteilung durch die Schulleitung erfolgt und einen wichtigen Teil des internen Qualitätsmanagements bildet.

8. Vorbereitungsarbeiten der Schulen: Schulportfolio

Das Schulportfolio ist eine selektive Zusammenstellung und übersichtliche Anordnung von wichtigen Dokumenten, die einen Einblick in Eigenheit und Qualität der Schule geben. Das Schulportfolio dient dem Evaluationsteam als Grundlage, um sich ein erstes Bild von der Schule zu machen und um – abgestützt auf diese ersten Hypothesen – eine fokussierte Datenerhebung vornehmen zu können. Die Schule übernimmt die Verantwortung dafür, dass sich das Evaluationsteam mit Hilfe der zusammengestellten Unterlagen ein adäquates Bild über die Schule machen kann. Das Schulportfolio sollte knapp, übersichtlich und prägnant sein.

9. Vorbereitungsarbeiten der Schulen: Zusatzdokumente

Neben dem Schulportfolio werden von den Schulen zwei weitere Dokumente zur Vorbereitung des Evaluationsprozesses erwartet: die Stärken-Schwächen-Analyse und die Selbstdeklaration zum Evaluationsfokus. Bei der Stärken-Schwächen- Analyse handelt es sich um eine einfache, kompakte Form der Selbstbeurteilung, bei der die Schule dazu angehalten ist, das eigene Qualitätsprofil zur Darstellung zu bringen -abgestützt auf die eigenen Wahrnehmungen innerhalb des Kollegiums. Fur die Selbstdeklaration stehen der Schule Bewertungsraster zur Verfügung, mit deren Hilfe sie ihren Entwicklungstand zum gewählten Evaluationsfokus selber einstufen kann. Beide Dokumente werden unter angemessenem Einbezug des Kollegiums erarbeitet).

10. Validierungssitzung: Überprüfung der Ergebnisse

Bei der Validierungssitzung wird der Schulführung der Entwurf des Evaluationsberichts vorgestellt. Im überschaubaren Adressatenkreis werden die Evaluationsergebnisse erläutert, und im Dialog wird auf Fragen, Irritationen und Erklärungsbedarf eingegangen. Dem Evaluationsteam dient diese Besprechung zur Überprüfung, wieweit die im Bericht dargestellten Aussagen zur Schulwirklichkeit mit der Realitätswahrnehmung der Betroffenen übereinstimmen.
Neben dem Aufdecken von unterschiedlichen Wahrnehmungs- und Wertungsperspektiven geht es um die Überprüfung der beschriebenen Fakten sowie um die Frage, wieweit die Qualitätsurteile des Evaluationsteams von den Betroffenen nachvollziehbar sind. Die Vorbesprechung der schulinternen Ergebniskommunikation ist ein weiteres Ziel der Validierungssitzung.

11. Mündliche und schriftliche Berichterstattung

Nach der Validierungssitzung ist eine mündliche Berichterstattung im Kollegium vorgesehen: Hier informiert der Leiter oder die Leiterin des Evaluationsteams über die wichtigsten Ergebnisse der Evaluation sowie über die daraus folgenden Handlungsempfehlungen. Der schriftliche Evaluationsbericht wird der Schule anschliessend zugestellt: Er enthält – neben den Beurteilungen, den Erläuterungen sowie den Empfehlungen des Evaluationsteams auch eine CD mit Daten aus den quantitativen Befragungen, die im Rahmen des Evaluationsprozesses durchgeführt worden sind.

12. Nutzung der Evaluationsergebnisse: Evaluationsgestützte Entwicklungsplanung

Die Art und Weise, wie die Schule nach der Evaluation mit den Ergebnissen umgeht und wie sie die Resultate für sich nutzt, ist letztendlich entscheidend dafür, ob die externe Evaluation für die Schule einen konkreten Nutzen bringt oder nicht. Bezüglich der Entwicklungsfunktion rückt die «evaluationsgestützte Entwicklungsplanung» in den Vordergrund: Hier geht es darum, die in den Evaluationsergebnissen enthaltenen Impulse zur Verbesserung in einen konkreten Massnahmenplan umzusetzen. Für diesen wichtigen Prozess gibt es hilfreiche Handlungsgrundsätze – beispielsweise zur Gestaltung eines partizipativen und aktiv-verstehenden Nachvollzugs der Evaluationsergebnisse. Letztlich handelt es sich um Prinzipien, die sich für jeden wirksamen Schulentwicklungsprozess als Gelingensfaktoren erweisen.

13. Aufgaben des Inspektorats im Rahmen der externen Schulevaluation
Trotz der funktionalen Abgrenzung von Inspektorat und externer Schulevaluation (vgl. Kap. 3) ist das Inspektorat phasenweise in das Verfahren der externen Schulevaluation eingebunden. Die wichtigste Funktion kommt ihm im Zusammenhang mit der Massnahmenplanung und -umsetzung zu: Hier erstreckt
sich das Interventionsspektrum von der einfachen Kenntnisnahme der Massnahmenplanung (bei Regelfallschulen) bis hin zur engen Begleitung und Kontrolle der eingeleiteten Entwicklungsschritte (bei roter Ampel). Im Falle von gravierenden Qualitätsdefiziten erfolgt eine enge, d. h. kontrollierende und mitsteuernde Begleitung des Schulentwicklungsprozesses durch das Inspektorat.

14. Kommunikation der Evaluationsergebnisse durch die Schule

Schulpflege und Schulleitung sind verantwortlich für die Kommunikation der Evaluationsergebnisse an die Öffentlichkeit. Die Schulpflege entscheidet gemeinsam mit der Schulleitung, ob und in welchem Umfang die Ergebnisse öffentlich gemacht werden).
Bisherige Erfahrungen haben gezeigt, dass vor allem Schulen mit kritischen Evaluationsergebnissen (eine oder mehrere rote Ampeln) einen erhöhten Informationsbedarf zu erfüllen haben. Es wird deshalb empfohlen, einen Kommunikationsablauf zu erstellen, der die Zuständigkeiten, die Botschaften, den Zeitplan, die Zielgruppen und die Kommunikationsmittel festlegt. Ob die Kommunikation der Evaluationsergebnisse gelingt, ist sowohl für die Akzeptanz der Evaluation als auch für die erfolgreiche Umsetzung der Entwicklungsprozesse der Schule entscheidend.

(Textausschnitt aus der Broschüre der FH Nordwestschweiz - Pädagogische Hochschule)