Zum  Auftakt des Schuljahrs 2021/22 gelten an der Aargauer Volksschule unverändert die Bestimmungen zur Corona-Pandemie von Ende Juni. Insbesondere entfällt die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler auch weiterhin. 

  • Die Maskentragpflicht für die Schülerinnen und Schüler bleibt vollständig aufgehoben.
  • Erwachsene Personen tragen in den Schulgebäuden (inklusive Unterrichtsräumen) eine Gesichtsmaske oder installieren eine Schutzscheibe, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gegenüber den Schülerinnen und Schülern sowie gegenüber Erwachsenen für längere Zeit nicht eingehalten werden kann.
  • Den Schulen wird die Teilnahme am repetitiven Testen empfohlen. Zudem können sich alle impfwilligen Personen sowie die Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren impfen lassen.
  • Gefährdete Personen erhalten besonderen Schutz, wenn sie sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können.
  • Schulreisen mit Übernachtung sowie Klassenlager sind unter Einhaltung sämtlicher allgemeinen Schutzmassnahmen und Schutzkonzepte (z.B. ÖV, Lagerhäuser) möglich.
  • Öffentliche Schulanlässe und Veranstaltungen sind mit erhöhter Personenzahl unter Einhaltung der geltenden bundesrätlichen Schutzmassnahmen möglich. Es wird kein Covid-Zertifikat vorausgesetzt.

Kantonale Weisung vom 24. Juni

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