Ab kommenden Montag, 28.06.2021 gelten auch an Aargauer Volksschule neue Bestimmungen zur Corona-Pandemie. Insbesondere die Maskenpflicht wird weiter gelockert. Die wesenlichen Änderungen in der neuen Weisung:

  • Die Maskentragpflicht für die Schülerinnen und Schüler wird vollständig aufgehoben.
  • Erwachsene Personen tragen in den Schulgebäuden (inklusive Unterrichtsräumen) eine Gesichtsmaske oder installieren eine Schutzscheibe, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gegenüber den Schülerinnen und Schülern sowie gegenüber Erwachsenen für längere Zeit nicht eingehalten werden kann.
  • Den Schulen wird die Teilnahme am repetitiven Testen empfohlen. Zudem können sich alle impfwilligen Personen sowie die Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren impfen lassen.
  • Gefährdete Personen erhalten besonderen Schutz, wenn sie sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können.
  • Schulreisen mit Übernachtung sowie Klassenlager sind unter Einhaltung sämtlicher allgemeinen Schutzmassnahmen und Schutzkonzepte (z.B. ÖV, Lagerhäuser) möglich.
  • Öffentliche Schulanlässe und Veranstaltungen sind mit erhöhter Personenzahl unter Einhaltung der geltenden bundesrätlichen Schutzmassnahmen möglich. Es wird kein Covid-Zertifikat vorausgesetzt.

Kantonale Weisung vom 24. Juni

 FAQ