Die vom Bundesrat am 29. und 19. Oktober beschlossenen Massnahmen haben auch Auswirkungen auf das Leben an der Volksschule. Es gelten folgende Grundsätze für den Schulbetrieb sowohl an Primarschule/Kindergarten wie für Bez/RIK:

  • Einhaltung aller Hygienemassnahmen
  • Kinder mit Krankheitssymptomen bleiben zu Hause (Schnupfenplan)
  • Erwachsene müssen in den Schulgebäuden Masken tragen (gem. Punkt 3.3), können aber im Unterricht davon abweichen
  • Schülerinnen/Schüler der Primarschule und des Kindergartens können auf dem Schulareal und in den Gebäuden freiwillig eine Maske tragen.
  • Für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe gilt Maskenpflicht auf dem Schulareal und in den Unterrichtsräumen
  • Der Unterricht findet normal statt
  • schulische Anlässe werden situativ neu beurteil und auf der Website aktualisiert

Was die Meldepflicht angeht, so gilt Folgendes: 
Erkrankt eine Person (Schulpersonal oder Schülerin/Schüler) an Covid-19 (positiv getestet), sind die Abteilung Volksschule, Sektion Schulaufsicht, telefonisch (062 835 21 00) oder am Wochenende per E-Mail (sa.volksschule@ag.ch) sowie die jeweilige Schulleitung umgehend zu informieren.