Die vom Bundesrat am 29. und 19. Oktober beschlossenen Massnahmen haben auch Auswirkungen auf das Leben an der Volksschule. Es gelten folgende Grundsätze für den Schulbetrieb sowohl an Primarschule/Kindergarten wie für Bez/RIK:
- Einhaltung aller Hygienemassnahmen
- Kinder mit Krankheitssymptomen bleiben zu Hause (Schnupfenplan)
- Erwachsene müssen in den Schulgebäuden Masken tragen (gem. Punkt 3.3), können aber im Unterricht davon abweichen
- Schülerinnen/Schüler der Primarschule und des Kindergartens können auf dem Schulareal und in den Gebäuden freiwillig eine Maske tragen.
- Für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe gilt Maskenpflicht auf dem Schulareal und in den Unterrichtsräumen
- Der Unterricht findet normal statt
- schulische Anlässe werden situativ neu beurteil und auf der Website aktualisiert
Was die Meldepflicht angeht, so gilt Folgendes:
Erkrankt eine Person (Schulpersonal oder Schülerin/Schüler) an Covid-19 (positiv getestet), sind die Abteilung Volksschule, Sektion Schulaufsicht, telefonisch (062 835 21 00) oder am Wochenende per E-Mail (sa.volksschule@ag.ch) sowie die jeweilige Schulleitung umgehend zu informieren.
- Aktualisierte Weisung ¦ Kanton Aargau ¦ 29.10.2020
- Regeln und Empfehlungen ¦ Bundesamt für Gesundheit ¦ 19.10.2020