Der Aargauer Regierungsrat hat die Einführung der Maskentragpflicht an Aargauer Schulen ab der fünften Klasse der Primarschule ab Mittwoch, 1. September 2021 beschlossen. Wir kehren damit zur Situation zurück wie sie für die Oberstufe bis kurz vor den Sommerferien bestanden hatte. Neu erfasst nun die Maskenpflicht auch Fünft- und SechsklässlerInnen.

Die Maskenpflicht gilt ausser den Schülerinnen und Schülern ab der 5. Primarklasse auch für alle erwachsenen Personen und zwar in den Schulgebäuden (inkl. Unterrichtsräumen).

Von der Maskentragpflicht ausgenommen sind der Sportunterricht sowie sportliche Aktivitäten der Schule, wobei Körperkontakt zu vermeiden und auf entsprechende Sportarten zu verzichten ist. Auf Exkursionen, Schulreisen und in Klassenlagern gelten die Konzepte der jeweiligen Umgebung (Transportmittel, Unterkünfte, Museen usw.). Die Masken werden von der Schule zur Verfügung gestellt.

Überall dort, wo die Maskentragpflicht aus speziellen Gründen nicht eingehalten werden kann (zum Beispiel Verpflegung im Foyer, Instrumentalunterricht, medizinische Ausnahmen gemäss Bundesrecht), sind die Abstandsregeln wenn immer möglich einzuhalten.

Die Verfügung des Kantons hebt in den genannten Punkten die Weisung vom 24. Juni 2021 auf. Diese wird im Verlauf der Woche entsprechend angepasst.