Im Kanton Aargau gilt die Gefahrenstufe 4 von 5 (grosse Waldbrandgefahr). Dies ist auf die Trockenheit zurückzuführen. Die Wetteraussichten für die kommenden Tage deuten zudem auf eine weitere Verschärfung der Waldbrandgefahr hin.

Aus diesem Grund gilt ab sofort ein Feuerverbot im Wald und im Abstand von 50m zum Waldrand. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen und bei Waldhütten sowie an Picknick- und Spielplätzen in Wäldern und Waldrändern.

Mitteilung des Kantons