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Petition

Vom Verein «Gewaltfreie Erziehung» gibt es im Internet eine Petition. Bitte unterschreiben auch!

 Petition hier unterzeichnen

Wenn Sie nicht via Facebook unterzeichnen möchten, nehmen Sie bitte das Häkchen raus, dann finden Sie direkt zum Formular.

Oder laden Sie den Unterschriftenbogen zum Ausdrucken herunter:
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Unsere Klasse 5/6B hat mit NCBI Schweiz, unserer Lehrerin Frau Notter und Frau Heller von der Schulsozialarbeit, das Projekt «Keine Daheimnisse» gemacht.

Es geht um Strafen zu Hause. Es will Kindern und Jugendlichen sagen, dass körperliche Strafen nicht gut sind. Wen man Gewalt erlebt, kann es sein, dass man später seine Kinder auch schlägt. Wenn die Eltern die Kinder mit Schlägen bestrafen, lernen sie nichts daraus.

Es gibt verschiedene Arten von Gewalt. Die erste ist physische (körperliche) Gewalt und die zweite ist psychische Gewalt. Sie kann auch durch Wörter geschehen. Sie tut nicht im Körper, sondern im Herz weh. Das ist genau so schlimm.

Gewalt ist in der Schule verboten. Zuhause sollten die Eltern Aufmerksamkeit geben und liebevoll mit den Kindern umgehen. LIEBE STATT SCHLÄGE!

Weil es in der Schweiz kein Gesetz gibt, das Körperstrafen zu Hause verbietet, haben wir in Turgi Unterschriften gesammelt. Wir wollen sie dem Bundesrat einreichen, damit er ein Gesetz dazu macht.

Wenn Kinder Probleme Zuhause haben, dann kann das Kind mit einem Freund oder einer Freundin darüber reden. Es kann es auch der Lehrerin oder der
Schulsozialarbeit Frau Heller sagen. Dann bekommt das Kind Hilfe, aber auch die Eltern. Auch die Eltern können sich melden.

Es gibt auch den Elternnotruf 0848 35 45 55 oder den Kindernotruf von Pro Juventute 147.

Vor dreissig Jahren hat die Uno-Generalversammlung die Rechte des Kindes festgeschrieben. Es erhielten damit alle Kinder der Welt ihre Rechte. Es gibt 54 Kinderrechte. In unserem Projekt geht es um folgendes Kinderrecht: Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung.

Rechtslage Schweiz

In der UNO-Kinderrechtskonvention ist im Artikel 19 festgehalten, dass die Vertragsstaaten alle geeigneten Massnahmen treffen müssen, um Kinder vor körperlicher und geistiger Gewalt, Misshandlung, vor Vernachlässigung, schlechter Behandlung und sexuellem Missbrauch zu schützen.

Die Schweiz hat diesen Vertrag im Jahr 1997 unterschrieben und damit der Umsetzung des erwähnten Artikels 19 zugestimmt. Effektiv ist in Bezug auf den Schutz vor Gewalt seither noch nicht viel passiert. Das Bundesgesetz verbietet zwar körperliche Übergriffe; Laut Strafgesetzbuch gelten Schläge und Ähnliches als Tätlichkeiten, auch wenn es zu keiner Verletzung des Körpers kommt. Bei Kindern hingegen gelten andere Massstäbe.

Ein gewisses Mass an körperlicher Züchtigung der Kinder ist in der Schweiz nach Gerichtspraxis nämlich gesetzlich erlaubt. Es gibt kein Gesetz, welches Kindern und Jugendlichen das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung einräumt. Im Parlament wurde 1996, 2008, 2013 und 2017 – ohne Erfolg – versucht, diesen Zustand zu ändern. Mehr Infos dazu auf der Infoplattform von  humanrights.ch

Das steht im Widerspruch zu den Forderungen in der von der Schweiz ratifizierten UNO Kinderrechtskonvention. Zudem hat die Schweiz die Istanbul-Konvention ratifiziert, welche explizit sämtliche häusliche Gewalt verbietet, auch jene gegen Kinder. Will die Schweiz ihren internationalen Verpflichtungen nachkommen, muss sie somit ein Verbot von Körperstrafen an Kindern einführen.

Körperliche Bestrafungen in der Schule sind in der Schweiz grundsätzlich verboten. Häufig wird dieses Thema in kantonalen Schulgesetzen und Verordnungen aber auch gar nicht erwähnt (Swiss NGO Report: Kommentar zum Bericht der Schweizer Regierung an den UNO-Kinderrechtsausschuss).

Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz (ein als Verein organisierter Zusammenschluss von NGO’s, der zum Zweck hat die Anerkennung und Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte des Kindes zu fördern: www.netzwerk-kinderrechte.ch) fordert Kantone bzw. Gemeinden auf, Themen wie Köperstrafen und Misshandlung in der Schule mehr Aufmerksamkeit zu schenken, indem sie diese zum Beispiel in den Stundenplan integrieren.

Die Aufzählung im ersten Bericht der Schweizer Regierung zur Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte der Kinder von Kantonen und Städten mit Präventions- und Interventionssystemen im Bereich der Kindesmisshandlung fällt sehr knapp aus. Deshalb wird im NGO Report die Überprüfung und Überarbeitung dieser Präventionssysteme gefordert

(Quelle: https://daheimnisse.ch/rechtslage-schweiz)