Der Bundesrat hat aufgrund der Entwicklungen im Zusammenhang mit dem neuen Coronavirus auch den Unterricht an der Volksschule bis am 4. April untersagt. Dies umfasst sämtliche Angebote der Schule (Unterricht, Förderangebote, Instrumentalunterricht etc.). Ebenso den Freiwilligen Schulsport. Die Aargauer Schulen sind durch den Kanton angewiesen worden, bis am 4. April ein Betreuungsangebot sicherzustellen, das von den Schülerinnen und Schülern freiwillig genutzt werden kann – aber nur restriktiv genutzt werden soll.

In den nächsten Tagen und während den nächsten Wochen bis zu den Frühlingsferien können die Schulen beziehungsweise die Lehrpersonen den Kindern und Jugendlichen Arbeitsmaterialien zur Verfügung stellen und auch Aufträge erteilen, sofern sie über die entsprechenden Möglichkeiten und Personalressourcen verfügen. Die Aufgaben und Aufträge sollen dem Üben und Festigen des bisherigen Schulstoffs dienen. Es findet jedoch weiterhin kein systematischer Unterricht nach Lehrplan statt; es werden keine Prüfungen geschrieben oder Noten vergeben.

Die zweite Phase wird zudem genutzt, um eine allfällige dritte Phase vorzubereiten: Aufgrund der sich täglich verschärfenden Lage ist nicht auszuschliessen, dass das Verbot zu Präsenzunterricht über die Frühlingsferien hinaus verlängert werden muss.

Die Schulleitungen von Primarschulen/Kindergarten sowie Bezirksschule/RIK stehen mit den Eltern in Kontakt bezüglich dieses Angebotes, das am Montag, 16. März einsetzt.