Der Kanton Aargau hat sich heute zum Corona-Virus geäussert und erste Empfehlungen abgegeben.

Er hält «eine flächendeckende Schliessung von öffentlichen Institutionen in der aktuellen Situation nicht für angezeigt» und deshalb am obligatorischen Schulbesuch fest.

Er empfiehlt einige Schutzmassnahmen (wie sie im Falle von Grippeerkrankungen auch sonst gelten, siehe unten). Diese werden von Schulen Turgi bestmöglich umgesetzt.

Das Bundesamt für Justiz hat ebenfalls eine Informationskampagne für die Bevölkerung gestartet. Anfangs März wird es eine Webseite zu den neuesten Entwicklungen geben.

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Empfohlene Schutzmassnahmen

Der Schulbetrieb begünstigt durch die räumliche Nähe vieler Kinder, Jugendlicher und Erwachsener die Übertragung der Krankheitserreger. Es empfiehlt sich aber die Einhaltung von einfachen Schutzmassnahmen, wie sie sich bereits im Fall der Schweinegrippe im Sommer 2009 bewährt haben. Dies kann helfen, die Ausbreitung der Grippeviren zu reduzieren. Es ist deshalb wichtig, dass Lehrerinnen und Lehrer mit ihren Klassen die wichtigsten Hygieneanweisungen beachten:

  • Regelmässiges und gründliches Händewaschen mit Wasser und Flüssigseife – Hände mit Wegwerfhandtüchern trocknen
  • Niesen und Husten nur mit vorgehaltenem Papiertaschentuch; falls kein Taschentuch zur Verfügung steht, in die Armbeuge niesen oder husten
  • Papiertaschentuch nach Gebrauch in (verschliessbarem) Abfalleimer entsorgen und gründlich Hände waschen
  • Regelmässiges Lüften im Klassenzimmer

Sollten sich bei einem Kind während der Unterrichtszeit Grippesymptome entwickeln oder sollte eine Lehrperson erkranken, gilt es zusätzlich folgendes zu berücksichtigen:

  • Kranke Kinder nach Hause schicken und für Betreuung sorgen – Schulbesuch erst wieder nach vollständiger Genesung
  • Kranke Lehrpersonen bleiben zu Hause – Arbeitsaufnahme frühestens einen Tag nach dem Abklingen der Symptome
  • Kein gegenseitiges Händeschütteln in der Klasse und nach Möglichkeit Wahrung von einem Meter Abstand